Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Um Missverständnisse zu vermeiden, lesen Sie bitte alles sorgfältig durch. Danke !

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bootsvermietung

1. Buchung
Unser Angebot ist freibleibend. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass alles jederzeit zur Vermietung bereitsteht. Zu Spitzenzeiten, insbesondere an Wochenenden von Mai bis September, empfiehlt sich eine telefonische Reservierung. Telefonische Reservierungen sind verbindlich. Mieter müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Jeder Mieter muss bei der Buchung die Anzahl und Größen der gewünschten Schwimmwesten angeben.

2. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Mietvertrag können Stornokosten entstehen. Können die Boote nicht zu dem Termin erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten anteilig vom Mietpreis zu übernehmen:
Mindestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin 25%, zwischen einer und zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 50%, zwischen 1 Tag und 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 75%, Stornierungen am Tag des vereinbarten Termins 100%. Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung der reservierten Kanus zum gleichen Tarif im gleichen Jahr ist generell möglich. Allerdings muss diese spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Termin erfolgen. Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (starker Dauerregen, Gewitter) die Kanufahrt nicht stattfinden, können Sie diese nach rechtzeitiger Absprache (mindestens 4 Stunden vor Fahrtantritt) telefonisch bei uns absagen oder auf einen anderen Termin verlegen. Spätere Stornierungen wegen schlechter Wetterbedingungen sind kostenpflichtig, da wir dann bereits mit den Vorbereitungen begonnen haben.

3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Kanus und endet mit der Rückgabe. Dabei sind Befahrensregeln unbedingt einzuhalten. Die Rückgabe der Kanus muss daher spätestens um 18.00 Uhr erfolgen. Nach Absprache kann die Abholung auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum erfolgen. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

4. Mietvertrag
Bei Abholung bzw. Übergabe müssen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag unterschreiben, in dem alle vermieteten Gegenstände aufgelistet sind. Der Mieter hat sich davon überzeugt, dass die Mietgegenstände für sein Vorhaben geeignet sind. Im Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter, jegliche Haftung für die Mietsache zu übernehmen, die sich aus Benutzung, Transport und evtl. Weitergabe an Dritte ergeben. Außerdem verpflichtet er sich, dass die im Vertrag aufgelisteten Gegenstände zum vereinbarten Termin und in einwandfreien Zustand zurückgegeben werden. Vor Antritt der Fahrt sind die bestellten Boote, abzüglich der Anzahlung in bar zu bezahlen. In Ausnahmefällen können Sie den Gesamtbetrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser Konto überweisen. Eine Fristüberschreitung kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

5. Rückgabe
Die Mietgegenstände sind gereinigt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Entsorgung entstandener Abfälle obliegt dem Mieter. Aufgetretene Mängel, Verlust oder Beschädigungen des Materials, der Boote und des Hängers sind unmittelbar bei der Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen und bei Verschulden vom Mieter zu ersetzen. Verlorene Paddel berechnen wir derzeit mit € 25,-/Stück. Kanubergung auf freier Strecke ist alleinige Aufgabe des Mieters.

6. Haftung
Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden durch unsachgemäße Handhabung aus. Bei Verlust oder Beschädigung, sowie Schäden gegenüber Dritten haftet der Mieter in vollem Umfang. Das Be- und Entladen gehört zu den Pflichten des Mieters. Für Schäden, die durch das Be- und Entladen entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Wir weisen darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass die Mietgegenstände nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert sind und dass eine Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht für geliehene Gegenstände aufkommt. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die Boote beim Dachtransport sicher befestigt werden müssen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Neupreis.

7. Mitwirkungspflicht
Jede/r Touren-Teilnehmer/in, der in Ihrem Namen an der Kanutour teilnimmt, ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen. Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Teilnehmer seiner Gruppe vor Antritt der Fahrt über die wichtigsten Schifffahrtsregeln, Rechtsvorschriften und die jeweiligen Befahrensregeln zu unterrichten und auf die Informationen auf www.heide-kanu/faq_tipps hinzuweisen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Gruppe auf geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen hinzuweisen und einzuhalten. Bei angezeigten Fehlverhalten wie z.B. Ruhestörungen durch Teilnehmer der Gruppe werden die Personalien des Mieters an die Ordnungsbehörden weitergegeben.
Der Mieter und jeder der dazugehörigen Tourenteilnehmer verpflichten sich, auf Alkoholgenuss während der Paddeltour zu verzichten. Personen, die bereits vor Fahrtantritt unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen, schließen wir von Kanutouren mit unserem Material aus. Die Mietkosten müssen dann trotzdem in vollem Umfang vom Mieter übernommen werden.

8. Gerichtsstand ist Lüneburg

9. Wirksamkeit
Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht in Frage gestellt.

10. Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu verantworten haben (Stau, Straßensperrungen, Unfall, etc.). Es fährt jeder auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Tragen Sie zur eigenen Sicherheit eine Schwimmweste. Den Anweisungen unseres Personals von Heide-Kanu ist unbedingt Folge zu leisten. Wir haften nicht in Fällen höherer Gewalt, d.h. in Situationen, die aus einer Wetterlage entstehen können, umgestürzte Bäume, Sperrungen des Flusses durch eine Behörde, etc.

11. Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Mit der Übernahme unseres Materials werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.