...zwischen Lüneburg, Uelzen
und Buchholz auf der Luhe, Seeve und der Ilmenau
Heide-Kanu
Inh. Susanne Heider
Marxener Str. 23
D-21385 Oldendorf (Luhe)
Telefon: 04132 - 933 933
Mobil: 0162 - 795 35 09
Fax: 0 41 32 - 93 29 46
E-mail: info@heide-kanu.de
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AGB Heide-Kanu
Bedingungen für die Bootsvermietung
(Bitte sorgfältig durchlesen. Danke !)
1. Buchung
Unser Angebot ist freibleibend. Wir können keine Garantie
dafür übernehmen, dass alles jederzeit zur Vermietung
bereitsteht. Zu Spitzenzeiten, insbesondere an Wochenenden
von Mai bis August, empfiehlt sich eine Reservierung. Um
Wartezeiten zu vermeiden sollte der Abholtermin vorher telefonisch
abgesprochen sein. Solange die Mietgebühr nicht bezahlt
ist, ist die Reservierung nicht verbindlich. Buchungen die
ohne Anzahlungen gemacht werden, können bei entsprechendem
Andrang nicht berücksichtigt werden. Es besteht in
diesem Falle keinerlei Haftung des Vermieters für entstandene
Kosten. Die Anzahlung beträgt Euro 8,00 Boot und Tag.
Dieser Betrag ist auf das Konto 6158125 bei der Sparkasse
Harburg-Buxtehude, BLZ 207 500 00 zu überweisen und
dient als Buchungsbestätigung und Ausfallentschädigung
bei Nichtantritt der Tour (z.B. durch Regen, Krankheit,
usw.). Mieter müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Mietvertrag können Stornokosten
entstehen. Können die Boote nicht zu dem Termin erneut
verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende
Kosten anteilig vom Mietpreis zu übernehmen:
Innerhalb zwei Wochen vor dem Termin 25%, innerhalb einer
Woche vor dem Termin 50%. Darüber hinaus gilt folgende
Regelung: Eine Umbuchung der reservierten Kanus zum gleichen
Tarif ist generell möglich. Allerdings muss diese spätestens
10 Tage vor dem ursprünglichen Termin erfolgen. Sollte
wegen schlechter Wetterbedingungen (starker Regen, Gewitter)
die Kanufahrt nicht stattfinden, können Sie diese nach
rechtzeitiger Absprache (mindestens 4 Stunden vor Fahrtantritt)
mit uns absagen oder auf einen anderen Termin verlegen.
3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Kanus und
endet mit der Rückgabe. Nach Absprache kann die Abholung
auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum erfolgen, die
Rückgabe auch später - ohne zusätzliche Berechnung.
Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen
sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben
werden besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung
des Mietpreises.
4. Mietvertrag
Bei Abholung müssen Mieter und Vermieter einen Leihvertrag
unterschreiben, in dem alle vermieteten Gegenstände
aufgelistet sind. Der Mieter hat sich davon überzeugt,
dass die Mietgegenstände für sein Vorhaben geeignet
sind. Im Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter, jegliche
Haftung für die Mietsache zu übernehmen, die sich
aus Benutzung, Transport und evtl. Weitergabe an Dritte
ergeben. Außerdem verpflichtet er sich, dass die im
Vertrag aufgelisteten Gegenstände zum vereinbarten
Termin und in einwandfreien Zustand zurückgegeben werden.
Eine Kaution erheben wir bei Identitätsnachweis (Ausweis,
Führerschein) nicht. Vor Antritt der Fahrt sind die
bestellten Boote, abzüglich der Anzahlung in bar zu
bezahlen.
5. Rückgabe
Die Mietgegenstände sind gereinigt zurückzugeben.
Andernfalls müssen wir Ihnen entstehende Reinigungskosten
in Rechnung stellen. Die Entsorgung entstandener Abfälle
obliegt dem Mieter. Aufgetretene Mängel oder Beschädigungen
des Materials, der Boote und des Hängers sind unmittelbar
bei der Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen.
6. Haftung
Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf
eigene Gefahr. Der Vermieter schließt ausdrücklich
jede Haftung für Schäden durch unsachgemäße
Handhabung aus. Bei Verlust oder Beschädigung, sowie
Schäden gegenüber Dritten haftet der Mieter in
vollem Umfang. Das Be- und Entladen gehört zu den Pflichten
des Mieters. Für Schäden, die durch das Be-und
Entladen entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang.
Wir weisen darüber hinaus ausdrücklich darauf
hin, dass die Sachen nicht gegen Verlust oder Beschädigung
versichert sind und dass eine Haftpflichtversicherung im
Regelfall nicht für geliehene Gegenstände aufkommt.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die Boote beim
Dachtransport sicher befestigt werden müssen. Der Wiederbeschaffungswert
ist der Neupreis.
7. Mitwirkungspflicht
Jede/r Touren-Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei evtl.
auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen.
Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Insassen vor
Antritt der Fahrt über die wichtigsten Schifffahrtsregeln
und Rechtsvorschriften zu unterrichten. Der Mieter ist verpflichtet,
geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
Alle Wehre sind zu umtragen. Bitte Ruhe auf dem Wasser und
Rücksichtnahme auf Angler und Natur.
8. Gerichtsstand ist Lüneburg
9. Wirksamkeit
Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen nichtig
oder anfechtbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht in Frage gestellt.
10. Haftungsausschluss
Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht
zu verantworten haben (Stau, Straßensperrungen, Unfall,
etc.). Es fährt jeder auf eigenes Risiko und eigene
Verantwortung. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge
zu leisten. Wir haften nicht in Fällen höherer
Gewalt, d.h. in Situationen, die aus einer Wetterlage entstehen
können, Sperrungen des Flusses durch eine Behörde,
etc.
11. Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Mit der Übernahme unseres Materials werden diese Geschäftsbedingungen
anerkannt.
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